Warum die Photovoltaikpflicht eingeführt wurde, wen sie betrifft und wo Sie Anlaufstellen, Bera-tung und Förderangebote finden, wird auf folgender Seite beleuchtet: https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/fokusthema/photovoltaikpflicht
Der Flyer zur PV-Anlagenpflicht sowie das weitere Informationsangebot des Umweltministeriums BW zur PV-Pflichtverordnung sind nun online und können über die folgende Seite abgerufen werden: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/photovoltaikpflicht
KfW-Förderanträge für Sanierungen wieder möglich
Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Ende für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen zurückge-nommen – seit dem 22.02.22 können Anträge auf Zuschüsse wieder gestellt werden. Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestags haben 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effizien-te Gebäude (BEG) bereitgestellt und damit die Wiederaufnahme der kurzzeitig gestoppten Sanierungsförde-rung ermöglicht. „Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert“, teilte das Bun-deswirtschaftsministerium am letzten Montag mit. Mit der Bearbeitung der Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren, habe die KfW-Förderbank bereits begonnen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt und auf Fehlanrei-ze in Bezug auf die adressierten Förderziele verwiesen. Nun soll der Fokus der Förderung wieder stärker auf Sanierungen gelegt werden und weniger auf Neubauten, die den aktuellen Stand der Technik bereits abbil-den. Denn über 60 Prozent der Fördermittel sind 2020 in den Neubau geflossen. 2021 waren es fast sechs Milliarden Euro allein für den Effizienzhaus 55 Standard, der längst übliche Baupraxis ist. Es wird also eine Neuausrichtung bei der BEG-Förderung geben.